Kassenpflichtige Leistungen
Unabhängig davon, ob Sie eine private oder öffentliche Spitex wählen:
Die Tarife für Grundpflege, Behandlungspflege und Abklärung/Beratung sind schweizweit für alle Spitex-Anbieter einheitlich, gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG). Unsere Leistungen sind vom Konkordat der Schweizerischen Krankenkassen anerkannt. Wie bei einer öffentlichen Spitex werden deshalb die Leistungen von private Care von den Schweizerischen Krankenkassen anteilig übernommen.
Abklärung , Beratung und Koordination
76.90 Chf/Stunde
Untersuchung und Behandlungs Pflege
63.00 Chf/Stunde
Grundpflege
52.60 Chf/Stunde
Ihre Kosten
Das Gesetz (Art. 7a KLV) zur Pflegefinanzierung verlangt im Kanton Zürich, dass Kunden eine Patientenbeteiligung von 10 % der Kosten für krankenkassenpflichtige Leistungen selber bezahlen, dies zusätzlich zum normalen Selbstbehalt (Fr. 7.65 pro Tag) und der Franchise. Ausgenommen von der Patientenbeteiligung sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, sowie Leistungen zu Lasten der IV, MV und UV.
Nicht kassenpflichtige Leistungen
Nicht-kassenpflichtige Leistungen bezahlen die Klientinnen und Klienten grundsätzlich selbst. Gewisse Bereiche können durch eine private Zusatzversicherung abgedeckt werden; wer keine Überraschungen erleben will, kontaktiert vorgängig seine Krankenversicherung.
Hauswirtschaftliche Leistungen
49.90 Chf /Stunde
Nachtwache/Sitzwache
Auf Anfrage
24 H Betreuung
Auf Anfrage
Unterstützung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, in bestimmten Lebenssituationen oder finanziellen Notlagen die entsprechende finanzielle Unterstützung zu erhalten. Diverse Leistungen helfen weiter.
Wo das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht deckt, helfen Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe. Zusammen mit der AHV und IV gehören die EL zum sozialen Fundament unseres Staates. Weitere Auskünfte sind bei den zuständigen kantonalen EL-Stellen, die sich meist bei den AHV-Ausgleichskassen befinden, erhältlich.