Unsere Tarife

Wichtige Information zu unseren Tarifen

Gesetzlich festgelegte Tarife ohne Unterschied zwischen privater und öffentlicher Spitex

Die Tarife für kassenpflichtige Spitex Leistungen sind gesetzlich geregelt und werden von den zuständigen Stellen festgelegt. Dabei gilt, dass private und öffentliche Spitex für diese Leistungen die gleichen Ansätze verrechnen. Es gibt bei den kassenpflichtigen Leistungen somit keinen Preisunterschied zwischen einer privaten und einer öffentlichen Spitex.

Ihre Kosten

Das Gesetz (Art. 7a KLV) zur Pflegefinanzierung verlangt im Kanton Zürich, dass Kunden eine Patientenbeteiligung von 10 % der Kosten für krankenkassenpflichtige Leistungen selber bezahlen, dies zusätzlich zum normalen Selbstbehalt (Fr. 7.65 pro Tag) und der Franchise. Ausgenommen von der Patientenbeteiligung sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, sowie Leistungen zu Lasten der IV, MV und UV.

Leistungsübersicht

In unserer Leistungsübersicht finden Sie eine transparente Darstellung unserer Spitex Pflege und ergänzenden Angebote. Wir unterscheiden zwischen kassenpflichtigen und nicht kassenpflichtigen Leistungen und orientieren uns dabei an den gesetzlichen Vorgaben. Unser Ziel ist es, Ihnen Klarheit zu geben und Sie verständlich über Art und Umfang der Pflege zu informieren.

Kassenpflichtige Leistungen

Unabhängig davon, ob Sie eine private oder öffentliche Spitex wählen:
Die Tarife für Grundpflege, Behandlungspflege und Abklärung/Beratung sind schweizweit für alle Spitex-Anbieter einheitlich, gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG). Unsere Leistungen sind vom Konkordat der Schweizerischen Krankenkassen anerkannt. Wie bei einer öffentlichen Spitex werden deshalb die Leistungen von private Care von den Schweizerischen Krankenkassen anteilig übernommen.

  • Abklärung , Beratung und Koordination 76.90 Chf/Stunde
  • Untersuchung und Behandlungs Pflege 63.00 Chf/Stunde
  • Grundpflege 52.60 Chf/Stunde

Nicht kassenpflichtige Leistungen

Nicht-kassenpflichtige Leistungen bezahlen die Klientinnen und Klienten grundsätzlich selbst. Gewisse Bereiche können durch eine private Zusatzversicherung abgedeckt werden; wer keine Überraschungen erleben will, kontaktiert vorgängig seine Krankenversicherung.

  • Hauswirtschaftliche Leistungen 49.90 Chf /Stunde
  • Nachtwache/Sitzwache Auf Anfrage
  • 24 H Betreuung Auf Anfrage
Ihre Möglichkeiten

Soziale Leistungen und Unterstützung

Eine vertrauensvolle Spitex beginnt mit Offenheit. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht unserer Pflege Leistungen sowie die entsprechenden Ansätze. Die Tarife richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und unterscheiden sich zwischen kassenpflichtigen und nicht kassenpflichtigen Leistungen. Gerne beraten wir Sie persönlich und beantworten Ihre Fragen transparent und verständlich.

Unterstützung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, in bestimmten Lebenssituationen oder finanziellen Notlagen die entsprechende finanzielle Unterstützung zu erhalten. Diverse Leistungen helfen weiter.

Ergänzungsleistungen

Wo das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht deckt, helfen Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe. Zusammen mit der AHV und IV gehören die EL zum sozialen Fundament unseres Staates. Weitere Auskünfte sind bei den zuständigen kantonalen EL-Stellen, die sich meist bei den AHV-Ausgleichskassen befinden, erhältlich.

Hilflosenentschädigung

Wer bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie beispielsweise dem Ankleiden, Aufstehen oder Hinsetzen, dem Essen oder der Körperpflege sowie bei Verrichtungen und sozialen Kontakten ausserhalb der Wohnung auf die Hilfe von Anderen angewiesen ist, gilt als «hilflos» und kann eine Hilflosenentschädigung beantragen. Die Entschädigung erfolgt nach Grad der Hilflosigkeit (leicht, mittel, schwer) und ist nicht abhängig von Einkommen oder Vermögen.